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Randdämmstreifen aus Steinwolle mit Seiden-Vlies

Randdämmstreifen aus nicht brennbarer Steinwolle zur Trennung des schwimmenden Estrichs von Wänden und anderen aufgehenden Bauteilen – mit aufgenähtem nichtbrennbarem Seidenvlies zum Schutz vor Estrichanmachwasser.

628,08 €

inkl. MwSt. und versandkostenfrei
Lieferzeit: ca. 10 Tage
EAN-Nr.

Eigenschaften

  • Randdämmstreifen aus 13 mm starker Steinwolle
  • Aufgenähtes, nicht brennbares A1-Seidenvlies
  • Vermeidet Schallbrücken zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen
  • Schützt die Dämmschicht vor Estrichanmachwasser
  • Wärmeleitstufe: WLS 035
  • Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m·K)
  • Wärmedurchlasswiderstand: R = 0,37 m²K/W
  • Dynamische Steifigkeit: ≤ 35 MN/m³
  • Breite des Seidenvlieses: ca. 200 mm
  • Seitliche Überlappung: einseitig ca. 80 mm
  • Zusammendrückbarkeit: 3 mm / CP3
  • Schmelzpunkt der Steinwolle: ≥ 1.000 °C
  • Toleranzklasse: T7
  • Abmessung: ca. 1.000 × 150 × 13 mm
  • Verpackungseinheit: 30 m/Karton

Paketzusammenstellung

Paketinhalt

  • 30 Randdämmstreifenelemente à 1.000 mm Länge
  • Gesamtmenge: 30 m
  • Abmessung je Element: 1.000 × 150 × 13 mm
  • Lieferung im Karton

Randdämmstreifen aus Steinwolle mit nicht brennbarem Seidenvlies

Sichere Bauteiltrennung für schwimmende Estrichkonstruktionen

Der Randdämmstreifen aus 13 mm starker Steinwolle dient der sicheren Trennung des schwimmenden Estrichs von Wänden, Stützen und anderen aufgehenden Bauteilen. Dadurch werden Schallbrücken im Randbereich vermieden und die Übertragung von Trittschall auf angrenzende Bauteile reduziert.

Das aufgenähte, nicht brennbare A1-Seidenvlies bildet einen etwa 200 mm breiten Flansch. Dieser liegt auf der Dämmschicht beziehungsweise der Tackerplatte auf und schützt den Randbereich vor eindringendem Estrichanmachwasser.

Der Randdämmstreifen wird unmittelbar auf dem tragenden Untergrund angeordnet. Anschließend wird die Dämmschicht gegen den Randdämmstreifen verlegt. Das Seidenvlies liegt dabei sichtbar auf der Oberfläche der Dämmung und darf nicht unterhalb der Tackerplatte verlaufen.

Der Randdämmstreifen muss einschließlich der Naht über die spätere Oberkante des Bodenbelags hinausragen. Der überstehende Bereich darf erst nach dem Verlegen des Bodenbelags abgeschnitten werden. Bei textilen und elastischen Bodenbelägen erfolgt das Abschneiden erst nach dem vollständigen Erhärten der Spachtelmasse.

Technische Daten

  • Material: Steinwolle mit aufgenähtem A1-Seidenvlies
  • Wärmeleitstufe: WLS 035
  • Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m·K)
  • Wärmedurchlasswiderstand: R = 0,37 m²K/W
  • Dynamische Steifigkeit: ≤ 35 MN/m³
  • Breite des Seidenvlieses: ca. 200 mm
  • Seitliche Überlappung: einseitig ca. 80 mm
  • Zusammendrückbarkeit: 3 mm / CP3
  • Abmessung je Element: ca. 1.000 × 150 × 13 mm
  • Schmelzpunkt der Steinwolle: ≥ 1.000 °C
  • Toleranzklasse: T7
  • Verpackungseinheit: 30 m/Karton
  • Gesamtprodukt im Auslieferungszustand: Brandklasse E nach EN 13501-1:2000
  • Bauteiltrennung nach der Estrichverlegung und dem Abschneiden der Naht: Klasse A, nicht brennbar

Beschreibung

Randdämmstreifen aus Steinwolle mit nicht brennbarem Seidenvlies

Sichere Bauteiltrennung für schwimmende Estrichkonstruktionen

Der Randdämmstreifen aus 13 mm starker Steinwolle dient der sicheren Trennung des schwimmenden Estrichs von Wänden, Stützen und anderen aufgehenden Bauteilen. Dadurch werden Schallbrücken im Randbereich vermieden und die Übertragung von Trittschall auf angrenzende Bauteile reduziert.

Das aufgenähte, nicht brennbare A1-Seidenvlies bildet einen etwa 200 mm breiten Flansch. Dieser liegt auf der Dämmschicht beziehungsweise der Tackerplatte auf und schützt den Randbereich vor eindringendem Estrichanmachwasser.

Der Randdämmstreifen wird unmittelbar auf dem tragenden Untergrund angeordnet. Anschließend wird die Dämmschicht gegen den Randdämmstreifen verlegt. Das Seidenvlies liegt dabei sichtbar auf der Oberfläche der Dämmung und darf nicht unterhalb der Tackerplatte verlaufen.

Der Randdämmstreifen muss einschließlich der Naht über die spätere Oberkante des Bodenbelags hinausragen. Der überstehende Bereich darf erst nach dem Verlegen des Bodenbelags abgeschnitten werden. Bei textilen und elastischen Bodenbelägen erfolgt das Abschneiden erst nach dem vollständigen Erhärten der Spachtelmasse.

Technische Daten

  • Material: Steinwolle mit aufgenähtem A1-Seidenvlies
  • Wärmeleitstufe: WLS 035
  • Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m·K)
  • Wärmedurchlasswiderstand: R = 0,37 m²K/W
  • Dynamische Steifigkeit: ≤ 35 MN/m³
  • Breite des Seidenvlieses: ca. 200 mm
  • Seitliche Überlappung: einseitig ca. 80 mm
  • Zusammendrückbarkeit: 3 mm / CP3
  • Abmessung je Element: ca. 1.000 × 150 × 13 mm
  • Schmelzpunkt der Steinwolle: ≥ 1.000 °C
  • Toleranzklasse: T7
  • Verpackungseinheit: 30 m/Karton
  • Gesamtprodukt im Auslieferungszustand: Brandklasse E nach EN 13501-1:2000
  • Bauteiltrennung nach der Estrichverlegung und dem Abschneiden der Naht: Klasse A, nicht brennbar

Produktsicherheit

Sicherheitshinweise

  • Nur für den vorgesehenen Einsatz als Randdämmstreifen in Fußbodenkonstruktionen verwenden.
  • Steinwolle stets trocken lagern und trocken einbauen.
  • Bei der Verarbeitung Staub- und Faserbildung möglichst vermeiden.
  • Beim Zuschneiden Arbeitshandschuhe, geschlossene Arbeitskleidung und eine Schutzbrille tragen.
  • Bei stärkerer Staubentwicklung einen geeigneten Atemschutz mit Partikelfilter P2 verwenden.
  • Zuschnitte nur mit einem geeigneten, scharfen Werkzeug auf einer festen Unterlage ausführen.
  • Arbeitsbereich nach der Verarbeitung reinigen und Materialreste fachgerecht entsorgen.
  • Die technischen Angaben und Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten.

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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