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Randdämmstreifen aus Steinwolle mit PE-Folienflansch

Randdämmstreifen aus nicht brennbarer Steinwolle zur Trennung des schwimmenden Estrichs von Wänden und anderen aufgehenden Bauteilen – mit aufgenähtem Folienflansch zum Schutz vor Estrichanmachwasser.

576,88 €

inkl. MwSt. und versandkostenfrei
Lieferzeit: ca. 10 Tage
EAN-Nr.

Eigenschaften

  • Randdämmstreifen aus nicht brennbarer Steinwolle
  • Wärmeleitstufe: WLS 035
  • Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m·K)
  • Baustoff-/Brandklasse: A, nicht brennbar
  • Aufgenähter PE-Folienflansch
  • Breite des Folienflansches: 200 mm
  • Zusammendrückbarkeit: 3 mm / CP3
  • Abmessung: 1.000 × 150 × 13 mm
  • Geeignet zur Vermeidung von Schallbrücken im Randbereich
  • Schutz der Dämmschicht vor Estrichanmachwasser

Paketzusammenstellung

Paketinhalt

  • 30 Randdämmstreifenelemente à 1.000 mm Länge
  • Gesamtmenge: 30 m
  • Abmessung je Element: 1.000 × 150 × 13 mm
  • Lieferung im Karton

Randdämmstreifen aus Steinwolle mit PE-Folienflansch

Randdämmstreifen aus Steinwolle mit PE-Folienflansch

Sichere Randdämmung für schwimmende Estrichkonstruktion

Der Randdämmstreifen aus nicht brennbarer Steinwolle dient zur sicheren Trennung schwimmender Estriche von Wänden, Stützen und anderen aufgehenden Bauteilen. Dadurch werden Schallbrücken im Randbereich vermieden.

Der aufgenähte PE-Folienflansch schützt die angrenzende Dämmschicht vor eindringendem Estrichanmachwasser. Mit einer Dicke von 13 mm, einer Höhe von 150 mm und der Wärmeleitstufe WLS 035 eignet sich der Randdämmstreifen für den fachgerechten Randabschluss schwimmender Estrichkonstruktionen gemäß DIN 18560.

Verarbeitungshinweise

Der Randdämmstreifen muss vom tragenden Untergrund beziehungsweise bei mehrlagigen Dämmschichten ab der Trittschalldämmung bis über die Oberkante des späteren Bodenbelags reichen.

Der Überstand einschließlich der Naht darf erst nach der Verlegung des Oberbodenbelags abgeschnitten werden. Bei textilen und elastischen Bodenbelägen erfolgt das Abschneiden nach dem vollständigen Erhärten der Spachtelmasse.

Technische Daten

  • Material: nicht brennbare Steinwolle
  • Wärmeleitstufe: WLS 035
  • Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m·K)
  • Länge: 1.000 mm
  • Dicke: 13 mm
  • Höhe: 150 mm
  • Breite des PE-Folienflansches: 200 mm
  • Zusammendrückbarkeit: 3 mm / CP3
  • Verpackungseinheit: 30 m je Karton

Beschreibung

Randdämmstreifen aus Steinwolle mit PE-Folienflansch

Randdämmstreifen aus Steinwolle mit PE-Folienflansch

Sichere Randdämmung für schwimmende Estrichkonstruktion

Der Randdämmstreifen aus nicht brennbarer Steinwolle dient zur sicheren Trennung schwimmender Estriche von Wänden, Stützen und anderen aufgehenden Bauteilen. Dadurch werden Schallbrücken im Randbereich vermieden.

Der aufgenähte PE-Folienflansch schützt die angrenzende Dämmschicht vor eindringendem Estrichanmachwasser. Mit einer Dicke von 13 mm, einer Höhe von 150 mm und der Wärmeleitstufe WLS 035 eignet sich der Randdämmstreifen für den fachgerechten Randabschluss schwimmender Estrichkonstruktionen gemäß DIN 18560.

Verarbeitungshinweise

Der Randdämmstreifen muss vom tragenden Untergrund beziehungsweise bei mehrlagigen Dämmschichten ab der Trittschalldämmung bis über die Oberkante des späteren Bodenbelags reichen.

Der Überstand einschließlich der Naht darf erst nach der Verlegung des Oberbodenbelags abgeschnitten werden. Bei textilen und elastischen Bodenbelägen erfolgt das Abschneiden nach dem vollständigen Erhärten der Spachtelmasse.

Technische Daten

  • Material: nicht brennbare Steinwolle
  • Wärmeleitstufe: WLS 035
  • Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m·K)
  • Länge: 1.000 mm
  • Dicke: 13 mm
  • Höhe: 150 mm
  • Breite des PE-Folienflansches: 200 mm
  • Zusammendrückbarkeit: 3 mm / CP3
  • Verpackungseinheit: 30 m je Karton

Produktsicherheit

Sicherheitshinweise

  • Nur für den vorgesehenen Einsatz als Randdämmstreifen in Fußbodenkonstruktionen verwenden.
  • Steinwolle stets trocken lagern und trocken einbauen.
  • Bei der Verarbeitung Staub- und Faserbildung möglichst vermeiden.
  • Beim Zuschneiden Arbeitshandschuhe, geschlossene Arbeitskleidung und eine Schutzbrille tragen.
  • Bei stärkerer Staubentwicklung einen geeigneten Atemschutz mit Partikelfilter P2 verwenden.
  • Zuschnitte nur mit einem geeigneten, scharfen Werkzeug auf einer festen Unterlage ausführen.
  • Arbeitsbereich nach der Verarbeitung reinigen und Materialreste fachgerecht entsorgen.
  • Die technischen Angaben und Verlegehinweise des Herstellers sind zu beachten.

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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