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Tacker Mineraldämmplatte TE 30-3

Dämmplatte aus nicht brennbarer Steinwolle TE, mittlere Zusammendrückbarkeit

ab 835,77 

inkl. MwSt. und versandkostenfrei
Lieferzeit: ca. 10 Tage
Artikel-Nr. F102507 Kategorie
EAN-Nr. N/A

Eigenschaften zum Produkt:
– Produkt:
Tacker Mineraldämmung TE 30-2
– Wärmeleitfähigkeit:
0,035 W / (m ∙ K)
– Wärmedurchlasswiderstand: r= 0,85
– max. Verkehrslast: 5 kPa
– Schmelzpunkt: ≥ 1.000°C
Zusammendrückbarkeit CP: ≤ 3 mm
– Trittschallwirklung: 28 dB
– Baustoff-/Brandklasse: A1 (EN 1313501)
Plattenmaß: 1.000 x 1.000 mm (= 1,0 m²)
– Plattenstärke: 30mm

Paketzusammenstellung

Tacker Mineraldämmplatte TE 30-3

Tacker-Mineraldämmplatte TE 30-3

Die verlegefertige Tacker Mineraldämmplatte TE 30-3 aus druckfester, nicht brennbarer Steinwolle bietet eine zuverlässige Wärme- und Trittschalldämmung für moderne Fußbodenheizungssysteme. Sie eignet sich zur Erstellung normgerechter Flächenheizungen der Bauart A unter Estrichmörteln und Estrichmassen auf Dämmschichten.

Die reißfeste und wasserdichte Gewebeverbundfolie gemäß DIN 18560 und DIN EN 1264 ist mit einem aufgedruckten Verlegeraster ausgestattet und ermöglicht eine schnelle, präzise Rohrverlegung. Die integrierte Folienüberlappung sorgt für eine sichere Verbindung der Platten und erleichtert die fachgerechte Verarbeitung.

Ab einer Dämmstärke von 15 mm ist die Platte für die Rohrbefestigung mit Tackernadeln T2 kurz, T3 sowie Klemmschienen geeignet. Dämmplatten mit einer Stärke von 14 mm oder geringer sind ausschließlich für die Verlegung mit Klemmschienen vorgesehen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

– Verlegefertige Tacker Mineraldämmplatte aus druckfester Steinwolle
– Nicht brennbarer Dämmstoff für erhöhte Brandschutzanforderungen
– Geeignet für Flächenheizungen der Bauart A
– Reißfeste und wasserdichte Gewebeverbundfolie
– Aufgedrucktes Verlegeraster für eine exakte Rohrverlegung
– Integrierte Folienüberlappung für eine sichere Verarbeitung
– Geeignet für Tackernadeln T2 kurz und T3 (ab 15 mm) sowie Klemmschienen
– Entspricht den Anforderungen der DIN 18560 und DIN EN 1264

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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unser Team freut sich über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail

000_telefon_button 04342 / 799 106

 

000_email_button59bea5495e748 info@foerdetherm.de

 

Beschreibung

Tacker Mineraldämmplatte TE 30-3

Tacker-Mineraldämmplatte TE 30-3

Die verlegefertige Tacker Mineraldämmplatte TE 30-3 aus druckfester, nicht brennbarer Steinwolle bietet eine zuverlässige Wärme- und Trittschalldämmung für moderne Fußbodenheizungssysteme. Sie eignet sich zur Erstellung normgerechter Flächenheizungen der Bauart A unter Estrichmörteln und Estrichmassen auf Dämmschichten.

Die reißfeste und wasserdichte Gewebeverbundfolie gemäß DIN 18560 und DIN EN 1264 ist mit einem aufgedruckten Verlegeraster ausgestattet und ermöglicht eine schnelle, präzise Rohrverlegung. Die integrierte Folienüberlappung sorgt für eine sichere Verbindung der Platten und erleichtert die fachgerechte Verarbeitung.

Ab einer Dämmstärke von 15 mm ist die Platte für die Rohrbefestigung mit Tackernadeln T2 kurz, T3 sowie Klemmschienen geeignet. Dämmplatten mit einer Stärke von 14 mm oder geringer sind ausschließlich für die Verlegung mit Klemmschienen vorgesehen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

– Verlegefertige Tacker Mineraldämmplatte aus druckfester Steinwolle
– Nicht brennbarer Dämmstoff für erhöhte Brandschutzanforderungen
– Geeignet für Flächenheizungen der Bauart A
– Reißfeste und wasserdichte Gewebeverbundfolie
– Aufgedrucktes Verlegeraster für eine exakte Rohrverlegung
– Integrierte Folienüberlappung für eine sichere Verarbeitung
– Geeignet für Tackernadeln T2 kurz und T3 (ab 15 mm) sowie Klemmschienen
– Entspricht den Anforderungen der DIN 18560 und DIN EN 1264

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Zusätzliche Information

Brand

Fläche in m²

, , , ,

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

Fördetherm
Handelsweg 12
24211 Preetz-Wakendorf
Deutschland

Sicherheitshinweise

Die Tacker Mineraldämmplatte TE 30-3 ist ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Einsatz als Wärme- und Trittschalldämmplatte in Fußbodenheizungssystemen im Innenbereich vorgesehen.

- Das Produkt ist gemäß den geltenden Verlege- und Verarbeitungsvorschriften sowie den einschlägigen Normen (u. a. DIN 4108-10, DIN 18560 und DIN EN 1264) zu verwenden.
- Die Verlegung darf nur auf einem geeigneten, tragfähigen und ebenen Untergrund erfolgen.
- Das Produkt ist vor Feuchtigkeit und mechanischen Beschädigungen während Lagerung und Verarbeitung zu schützen.
- Beschädigte oder verformte Dämmplatten dürfen nicht verarbeitet werden.
- Für die Rohrbefestigung sind die vorgesehenen Tackernadeln bzw. Klemmschienen entsprechend der Dämmstärke zu verwenden.
- Das Produkt ist kein Spielzeug und außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern.
- Die Verarbeitung hat unter Beachtung der jeweils gültigen Bauvorschriften sowie der Montageanleitung des Herstellers zu erfolgen.

Bei sachgemäßer Lagerung, Verarbeitung und Verwendung bestehen keine besonderen Gefährdungen für Anwender oder Umwelt.

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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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