Kaminabdeckung aus Kupfer, T = 875 mm, Stützenabstand 250 mm

369,72 € *

inkl. MwSt. und versandkostenfrei

Lieferzeit: ca. 90 Tage

Breite:

  • 0155-037
Kaminabdeckung aus Kupfer Stützenabstand 250 mm Schornsteinkopfmaß: Tiefe = 875 mm... mehr
Produktinformationen "Kaminabdeckung aus Kupfer, T = 875 mm, Stützenabstand 250 mm"

Kaminabdeckung aus Kupfer

Stützenabstand 250 mm

Schornsteinkopfmaß:
Tiefe = 875 mm
Breite = ab 500 mm
(Überstand je Seite 50 mm wird werkseitig zugegeben.)

Material: Kupfer
Materialstärke: 1,0 mm

eka_kaminabdeckung_schema_z3

Bitte beachten Sie:

  • alle Kaminabdeckungen sind Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch
  • abweichende Maße auf Wunsch erhältlich
  • Stützen werden als durchgehende Bügel gleich vormontiert mitgeliefert
  • Kaminabdeckungen abnehmbar (an der Einfassung verschraubt)
  • Ausführung auch in Edelstahl erhältlich

 

Benötigen Sie noch mehr Informationen über unsere Edelstahlschornsteine? 
Dann klicken Sie wie folgt auf: 

Kaminabdeckungen
Schornsteinkopfeinfassungen
Schornsteinköpfe
Edelstahlschornsteine


Möchten Sie sich einen Edelstahlschornstein zusammenstellen lassen? 
Dann klicken Sie wie folgt auf:

Zur Produktanfrage Edelstahlschornstein

Haben Sie noch weitere Fragen zu den Kaminabdeckungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unser Team freut sich über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

000_telefon_button 04342 / 799 106 


000_email_button59bea5495e748 info@foerdetherm.de

 

Weitere Informationen finden Sie auf www.baudochselbst.de

Weiterführende Links zu "Kaminabdeckung aus Kupfer, T = 875 mm, Stützenabstand 250 mm"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Kaminabdeckung aus Kupfer, T = 875 mm, Stützenabstand 250 mm"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen... mehr

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

Zuletzt angesehen