Schornsteinsanierung eka flex für Niedertemperatur, Gesamtlänge 10 Meter Ø120mm

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  • 0920-021
  •  Innendurchmesser: 120 mm
     Wandstärke: 0,6 mm
     Material: Edelstahl
     Gesamtlänge: 10 m
     geeignet für Niedertemperatur

eka_e_einzelelement_01_kondensatschale_mablauf 1  Stck. Kondensatschale mit Ablauf K
eka_e_einzelelement_02_pr-f-ffnung_p 1  Stck. Prüföffnung P rund
eka_e_einzelelement_03_edelstahlkamint-r 1  Stck. Edelstahlkamintür 140/200mm ES14
eka_e_einzelelement_04_feuerungsanschluss 1  Stck. Feuerungsanschluss 90° Niedertemperatur
eka_e_einzelelement_05_wandfutter 1  Stck. Wandfutter
eka_e_einzelelement_06_flexrohr 1  Stck. Flexrohr einlagig (FEL 0,12mm) Ø120mm 10m
eka_e_einzelelement_07_l-ngenelement_doppelmuffe 1  Stck. Längenelement 1080mm mit Doppelmuffe
eka_e_einzelelement_08_adapter_starrflex 1  Stck. Adapter starr / flex einlagig FASF
eka_e_einzelelement_09_adapter_flexstarr 1  Stck. Adapter flex / starr einlagig FAFS
eka_e_einzelelement_10_abstandshalter 3  Stck. Abstandshalter FAH
eka_e_einzelelement_10_abschlusselement 1  Stck. Abschlusselement
eka_e_einzelelement_12_montagesonde 1  Stck. Montagesonde FMS
Systembeschreibung: die flexiblen Edelstahl-Abgas-Systeme eka complex E FDL... mehr
Produktinformationen "Schornsteinsanierung eka flex für Niedertemperatur, Gesamtlänge 10 Meter Ø120mm"

Systembeschreibung:

  • die flexiblen Edelstahl-Abgas-Systeme eka complex E FDL (doppellagig) und eka complex E FEL (einlagig) sind auf der Basis der EN 1856-1 CE-zertifiziert
  • das Flexrohr-System wird kombiniert mit dem einwandigen System eka complex E eingesetzt
  • die Qualität der Produkte wird durch den TÜV Süd überwacht
  • das Flexrohr-System ist geeignet zum Anschluß von Öl-, Gas- oder Festbrennstoff- Feuerstätten
  • die maximale Dauertemperatur im Unterdruckbetrieb beträgt 600°C
  • die Wanddicke der Innenschale beträgt 0,12 mm (einlagig) bzw. 2 x 0,12 mm (doppellagig)

 

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000_email_button59bea5495e748 info@foerdetherm.de

 

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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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