Wanddurchführung, Wanddicke bis 240mm, 2250-Ø-WDF24, Ø 250/300mm

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Durchmesser:

  • 0153-011
Brandschutzelement für Wanddurchführung Wanddicke bis 240mm 2250-Ø-WDF24 Auch als... mehr
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Brandschutzelement für Wanddurchführung

Wanddicke bis 240mm
2250-Ø-WDF24

Auch als Deckendurchführung verwendbar!

Die Wanddurchführungen von eka sind vormontierte Bauteile. Sie sind vom DIBt bauartzugelassen mit der Nr. Z-7.4-3434. Sie bestehen aus einer Rahmenkonstruktion aus Promatec-Platten mit einem Dämmkern mit runder/ovaler Öffnung aus Mineralwolle zur Durchführung von doppelwandigen oder einwandigen (mit Wärmedämmrohr) Abgasanlagen. Die rechteckigen Promatec-Anschlussplatten dienen zur Befestigung dieser Bauteile an der vorhandenen Tragekonstruktion. Diese Bauteile sind konzipiert für den Einbau in Holzständerwände, Holzbalkendecken oder Dachkonstruktionen sowie Massivbauteile. Sie sichern den Brandschutz beim Durchgang von Edelstahl-Abgasanlagen durch brennbare Bauteile. Sie sind konzipiert für Dauer-Abgastemperaturen bis 400°C. Die Wanddurchführungen besitzen einen Feuerwiderstand von 90 Minuten und sind montagefertig vormontiert.

Bitte beachten Sie

Abgasanlagen müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen so weit enfternt sein, dass an diesen bei Nennwärmeleistung keine höheren Temperaturen als 80°C sowie bei Rußbrand keine höheren Temperaturen als 100°C auftreten. Es dürfen Wärmeerzeuger angeschlossen werden, die eine maximale Abgastemperatur von 400°C besitzen.

Technische Informationen

eka_brandschutz_wanddurchfhrung_schema_120_z2
DN a c
250 450 900
300 500 900

Montagehinweis Wanddurchführung

Die Wanddurchführung wird in die Wand aus brennbaren Bauteilen eingebaut. Dazu wird die geschraubte Platte abgebaut, die Wanddurchführung mit der festen Platte eingesetzt und anschließend der Kasten der Wanddurchführung mit Branddschutzkleber an den Auflageflächen bestrichen und die Platte wieder aufgeschraubt oder verklammert. Verbleibende öffnungen zu den brennbaren Bauteilen werden dicht mit Mineralwolle ausgestopft. Die o.g. Edelstahl-Abgasanlage oder der einwandige Schornstein mit Wärmedämmrohr wird durch die Durchführung gesteckt. Der Zwischenraum zwischen der Außenschale des Edelstahlschornsteins und der Wanddurchführung wird ebenfalls dicht mit Mineralwolle ausgestopft. Die Wanddurchführung ist durch geeignete nicht brennbare Bauteile fachgerecht vor Bewitterung zu schützen.

Montagehinweis Deckendurchführung

Die Deckendurchführung wird in die Decke aus brennbaren Bauteilen eingebaut. Dazu wird die geschraubte Platte abgebaut, die Deckendurchführung mit der festen Platte aufliegend auf der Deckenkonstruktion eingesetzt und befestigt. Anschließend wird der Kasten der Deckendurchführung an den Auflageflächen mit Brandschutzkleber bestrichen und die abgeschraubte Platte wieder aufgeschraubt oder verklammert. Verbleibende Öffnungen zu den brennbaren Bauteilen werden dicht mit Mineralwolle ausgestopft. Die o.g. Edelstahl-Abgasanlage wird durch die Durchführung gesteckt. Der Zwischenraum zwischen der Außenschale des Edelstahlschornsteins und der Deckendurchführung wird ebenfalls dicht mit Mineralwolle ausgestopft.

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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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