Dachdurchführung 22°, Wanddicke bis 300mm

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Durchmesser:

  • 0152-022
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Produktinformationen "Dachdurchführung 22°, Wanddicke bis 300mm"

Dachdurchführung 22°

Wanddicke bis 300 mm

Die Dachdurchführung von eka ist ein vormontiertes Bauteil. Sie ist vom DIBt bauartzugelassen mit der Nr. Z-7.4-3434. Sie besteht aus einer Rahmenkonstruktion aus Promatec-Platten mit einem Dämmkern mit runder/ovaler Öffnung aus Mineralwolle zur Durchführung von doppelwandigen oder einwandigen (mit Wärmedämmrohr) Abgasanlagen. Die rechteckigen Promatec-Anschlussplatten dienen zur Befestigung dieser Bauteile an der vorhandenen Tragekonstruktion. Diese Bauteile sind konzipiert für den Einbau in Holzständerwände, Holzbalkendecken oder Dachkonstruktionen sowie Massivbauteile. Sie sichern den Brandschutz beim Durchgang von Edelstahl-Abgasanlagen durch brennbare Bauteile. Sie sind konzipiert für Dauer-Abgastemperaturen bis 400°C. Die Dachdurchführung besitzt einen Feuerwiderstand von 90 Minuten und ist montagefertig vormontiert.

Bitte beachten Sie

Abgasanlagen müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen so weit enfternt sein, dass an diesen bei Nennwärmeleistung keine höheren Temperaturen als 80°C sowie bei Rußbrand keine höheren Temperaturen als 100°C auftreten. Es dürfen Wärmeerzeuger angeschlossen werden, die eine maximale Abgastemperatur von 400°C besitzen.

Technische Informationen

eka_dachdurchf-hrung_schemannQpTMLGQwtdG
DN a b c d
113 340 510 540 690
130 350 520 540 690
150 370 530 560 710
160 380 530 560 710
180 400 580 600 760
200 420 580 600 760

Montagehinweise

Die geneigte Dachdurchführung wird in das Dach aus brennbaren Bauteilen eingebaut. Dazu wird die geschraubte Platte abgebaut, die Dachdurchführung mit der festen Platte aufliegend auf der Dachkonstruktion eingesetzt und befestigt. Anschließend wird der Kasten der Dachdurchführung an den Auflageflächen mit Brandschutzkleber bestrichen und die abgeschraubte Platte wieder aufgeschraubt oder verklammert. Verbleibende Öffnungen zu den brennbaren Bauteilen werden dicht mit Mineralwolle ausgestopft. Die o.g. Edelstahl-Abgasanlage wird durch die Durchführung gesteckt. Der Zwischenraum zwischen der Außenschale des Edelstahlschornsteins und der Dachdurchführung wird ebenfalls dicht mit Mineralwolle ausgestopft. Die Dachdurchführung ist durch geeignete nicht brennbare Bauteile fachgerecht vor Bewitterung zu schützen. Eine bauseits vorhandene Dampfsperre wird umlaufend etwa 20 mm größer als der Außendurchmesser des Schornsteins ausgeschnitten. Die Dampfsperre wird mit der Abdeckplatte fixiert.

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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

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  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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