Deckendurchführung 0°, Wanddicke bis 120mm

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Durchmesser:

  • 0152-001
Deckendurchführung 0° Wanddicke bis 120 mm Die Deckendurchführung von eka ist ein... mehr
Produktinformationen "Deckendurchführung 0°, Wanddicke bis 120mm"

Deckendurchführung 0°

Wanddicke bis 120 mm

Die Deckendurchführung von eka ist ein vormontiertes Bauteil. Sie ist vom DIBt bauartzugelassen mit der Nr. Z-7.4-3434. Sie besteht aus einer Rahmenkonstruktion aus Promatec-Platten mit einem Dämmkern mit runder/ovaler Öffnung aus Mineralwolle zur Durchführung von doppelwandigen oder einwandigen (mit Wärmedämmrohr) Abgasanlagen. Die rechteckigen Promatec-Anschlussplatten dienen zur Befestigung dieser Bauteile an der vorhandenen Tragekonstruktion. Diese Bauteile sind konzipiert für den Einbau in Holzständerwände, Holzbalkendecken oder Dachkonstruktionen sowie Massivbauteile. Sie sichern den Brandschutz beim Durchgang von Edelstahl-Abgasanlagen durch brennbare Bauteile. Sie sind konzipiert für Dauer-Abgastemperaturen bis 400°C. Die Deckendurchführung besitzt einen Feuerwiderstand von 90 Minuten und ist montagefertig vormontiert.

Bitte beachten Sie

Abgasanlagen müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen so weit enfternt sein, dass an diesen bei Nennwärmeleistung keine höheren Temperaturen als 80°C sowie bei Rußbrand keine höheren Temperaturen als 100°C auftreten. Es dürfen Wärmeerzeuger angeschlossen werden, die eine maximale Abgastemperatur von 400°C besitzen.

Technische Informationen

eka_deckendurchf-hrung_schema
DN a b
113 335 515
130 350 530
150 370 560
160 380 560
180 400 600
200 420 600

Montagehinweise

Die Deckendurchführung wird in die Decke aus brennbaren Bauteilen eingebaut. Dazu wird die geschraubte Platte abgebaut, die Deckendurchführung mit der festen Platte aufliegend auf der Deckenkonstruktion eingesetzt und befestigt. Anschließend wird der Kasten der Deckendurchführung an den Auflageflächen mit Brandschutzkleber bestrichen und die abgeschraubte Platte wieder aufgeschraubt oder verklammert. Verbleibende Öffnungen zu den brennbaren Bauteilen werden dicht mit Mineralwolle ausgestopft. Die o.g. Edelstahl-Abgasanlage wird durch die Durchführung gesteckt. Der Zwischenraum zwischen der Außenschale des Edelstahlschornsteins und der Deckendurchführung wird ebenfalls dicht mit Mineralwolle ausgestopft.

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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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